Zuweisung & Finanzierung

Gut begleitet von Anfang an

Wer kann eine Zuweisung auslösen?

  • Betroffene Personen (Selbstzuweisung, in Absprache mit dem Hausarzt)
  • Angehörige oder gesetzliche Vertretungen
  • Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen
  • Psychiatrische Kliniken & Spitäler
  • Soziale Dienste & KESB

Nach der Anmeldung führen wir einen Erstbesuch durch, bei dem wir Ihre Situation erfassen, offene Fragen klären und den individuellen Bedarf ermitteln.

Wie wird BeneVita finanziert?

Viele unserer Leistungen sind kassenpflichtig – insbesondere im Bereich psychiatrischer Pflege und medizinischer Betreuung.

Die Finanzierung erfolgt durch:

  • Grundversicherung Ihrer Krankenkasse (gemäss KLV Art. 7)
  • Ergänzungsleistungen oder Beiträge von Gemeinden (je nach Wohnort und Angebot)
  • Eigenanteile, abhängig vom Versicherungsmodell und den in Anspruch genommenen Leistungen

Wir beraten Sie gerne persönlich zur Kostenklärung – transparent und verständlich.

Unser Versprechen

  • Wir helfen Ihnen bei der Abklärung mit Ihrer Krankenkasse
  • Wir unterstützen bei Anträgen, Verordnungen und administrativen Abläufen
  • Wir arbeiten eng mit Ärzt:innen und Behörden zusammen

FAQ

Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet sind (z. B. psychiatrische Pflege, Behandlungspflege), werden nach festen Tarifen von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt beträgt max. CHF 15.35 pro Tag. Für hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung ohne ärztliche Verordnung können zusätzliche Kosten entstehen.

Die Differenz zu den Gesamtkosten wird durch den Kanton oder die Gemeinde getragen (sog. „Restfinanzierung“).

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder einer Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen.